24 Apr
Vierter Sieg in Folge
Mit einem 3:1-Auswärtserfolg gegen den SC Untrasried können die Günztaler die Siegesserie weiter ausbauen.
25 Apr
1. Mannschaft
TSV Fischen – TSV Obergünzburg 2:0 (Urteil Sportgericht)
Das Sportgericht wertet das nach etwa 40 Minuten abgebrochene Spiel des TSV Obergünzburg beim TSV Fischen mit 2:0. Die Obergünzburger hatten nach zwei kurz aufeinander folgenden Verletzungen und einer Behandlungsunterbrechung von einer halben Stunde den Schiedsrichter gebeten, das Spiel abzubrechen. Laut Sportgericht hätten die Gäste aber weiter machen müssen, da sowohl Schiedsrichter als auch der Gastgeber Fischen weiterspielen wollten.
Die gute Nachricht zuerst: Die Obergünzburger Andreas Hanslick (Außenknöchelfraktur) und Manuel Rauscher (Oberarmfraktur) wurden mittlerweile aus dem Krankenhaus entlassen. Beide wurden noch am Sonntagabend operiert und es geht ihnen den Umständen entsprechend gut. Der Schock, den alle TSV-Spieler an diesem Tag auf dem Fischener Sportplatz erlitten, ist noch nicht ganz überwunden. Die Fassungslosigkeit, die das Urteil des Sportgerichts vom 24. April zu diesem Spielabbruch beim TSV Obergünzburg und vielen anderen hinterlässt, dürfte ebenfalls noch eine Weile andauern.
Aber der Reihe nach. Nach etwa 30 Minuten des
Spiels TSV Fischen gegen TSV Obergünzburg knickte Andy Hanslick schlimm um. Es
wurde ein Notruf abgesetzt, da Andreas mit starken Schmerzen kämpfte und den
Platz nicht mehr aus eigener Kraft verlassen konnte. Wie sich später im
Krankenhaus heraus stellte hatte er sich das Wadenbein gebrochen und mehrere Bänder
im Sprunggelenk verletzt.
In der 40. Minute des Spiels verletzte sich dann auch noch TSV-Spieler Manuel
Rauscher. Er stürzte nach einem Kopfballduell kopfüber auf den Rasen. Das
Knacken der Knochen war über den ganzen Platz zu hören. Manuel lag mit
unnatürlicher Armhaltung auf dem Boden und hatte sichtlich Schmerzen bei jeder
Bewegung. Die Rettungssanitäter und der Notarzt waren zum Glück, nach dem
eigentlich für Andy abgesetzten Notruf, schon vor Ort und konnten sich um den
am Boden liegenden kümmern. Da Manuel nicht transportfähig war, musste man ihm
noch auf dem Platz einen Zugang legen. Sein Mitspieler Matthias Maurus hielt
den Infusionsbeutel mit dem Schmerzmittel. Nach etwa einer halben Stunde wirkten
die Medikamente und Manuel konnte langsam abtransportiert werden. Schon die
Diagnose des Mediziners vor Ort ergab, dass er sich bei diesem Sturz den
Oberarm gebrochen hatte.
Die Obergünzburger Verantwortlichen baten zum Schutz ihrer von den Vorfällen psychisch
stark beeinträchtigten Spieler den Schiedsrichter das Spiel nicht wieder
anzupfeifen. Die Versorgung der Verletzten und die Gesundheit der anderen
Spieler standen bei dieser Entscheidung im Vordergrund. Zum Glück gab der
Schiedsrichter dem verständlichen Wunsch eines Spielabbruchs nach. Beide Spieler wurden sofort ins Krankenhaus nach Immenstadt gebracht und noch
am Abend notoperiert.
Übrigens stand es zu diesem Zeitpunkt 2:1 für die Heimelf. Als ob das auf Grund der Geschehnisse irgendjemanden interessiert hätte. Nun ja, die Fischener Spieler setzten sich gedanklich schon mit dem Spielstand auseinander. Sie versuchten während der Behandlungspause die Spannung hoch zu halten, spielten sich Bälle zu und hielten ihre Muskeln in Bewegung. Die Spieler des TSV dagegen nahmen den Vorfall nicht ganz so „professionell" auf. Entweder sie kauerten auf dem Boden. Einige bei ihrem auf der Sanitäter-Trage liegenden Freund Andy, einige beim auf dem Boden vor Schmerzen schreienden Manuel. Oder sie hielten Abstand vom Geschehen, weil es ihnen nach den Verletzungen übel geworden war.
Am Dienstag, den 24. April tagte das Sportgericht zu diesem Fall. Das Urteil schockiert. Der TSV wird wegen Verschulden eines Spielabbruchs zu einer Geldstrafe von 50 Euro verurteilt, das Spiel mit 2:0 für Fischen gewertet und die Kosten des Verfahrens (20,54 Euro) trägt der TSV Obergünzburg. Die Begründung ist aus Sicht des TSV unfassbar. Schiedsrichter und der TSV Fischen brachten in ihrer Stellungnahme zum Ausdruck, dass sie das Spiel fortsetzen wollten. Schlimm genug, dass man dieser Auffassung sein kann, nach solchen Verletzungen, in einem Kreisliga-Spiel, wo Studenten und Berufstätige miteinander Fußball spielen. Was noch vielmehr verwundert ist, dass das Sportgericht tatsächlich nur den Spielabbruch durch den TSV Obergünzburg bewertet. Ganz streng nach den Regeln. Die Frage, ob das unter den Umständen die richtige Entscheidung war. Ob vielleicht der Schiedsrichter das Spiel auf Grund dieser „nicht unerheblichen" (Zitat Sportgericht) Verletzungen hätte abbrechen müssen. Und ob in einem solchen Fall der Gegner sportlicher reagieren hätte können, indem er in dieser Situation einem Spielabbruch zustimmt und eben nicht den eigenen Klassenverbleib in der Kreisliga wichtiger einstuft als die Gesundheit zweier Sportkameraden. Diese Fragen beantwortete das Sportgericht in seinem Urteil nicht.
Das Miteinander, die Fairness, der Respekt untereinander und der Spaß am gemeinsamen Sporttreiben. Alles wofür der Fußball in den Amateurklassen stehen sollte, tritt dieses Urteil mit Füßen. Selbst wenn man – fehlgeleitet von unangebrachten tabellarischen Überlegungen – bei diesem Spiel dem TSV vorwerfen möchte, dass er das Spiel auf Grund des Spielstands von 2:1 für Fischen abgebrochen haben könnte. Was natürlich völliger Irrsinn ist, weil erstens beim TSV nach diesen Besorgnis erregenden Verletzungen zweier Mitspieler das Spiel und der Spielstand völlig in den Hintergrund rückte. Und weil zweitens ein Fußballspiel bekanntlich länger als 40 Minuten dauert. Sollte aber wirklich jemand dem TSV Obergünzburg diesen absurden Vorwurf machen, so hätte das Sportgericht hier mit gesundem Menschenverstand sicher einen besseren Kompromiss für dieses Spiel finden können.
24 Apr
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